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Tabuthema Patientenverfügung
Die Patientenverfügung ist eine Willenserklärung, mit der ein einsichts- und urteilsfähiger Patient im Voraus eine bestimmte medizinische Behandlung für den Fall ablehnt, dass er sich im Behandlungszeitpunkt nicht mehr selbst äußern kann. Dies kann beispielsweise in Folge einer Erkrankung, eines Unfalls oder durch eine durch Medikation herbeigeführte körperliche oder geistige Schwäche oder Bewusstlosigkeit der Fall sein.

Eine Patientenverfügung entfaltet also erst Wirkungen, wenn der Patient nicht mehr einsichts- und urteilsfähig ist; solange die Selbstbestimmungsfähigkeit gegeben ist, muss der Patient in der gegebenen Situation immer persönlich entscheiden.
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Pflegeregress
Seit 1. Jänner 2012 ist die neue Regelung über den Pflegeregress in Kraft.

Im Fall der Pflege bedeutet der Regress eine Rückforderung der Sozialhilfeverbände bzw. der Stadt Graz an Kinder, wenn Vater, Mutter oder Eltern in einem Pflegeheim gepflegt werden oder eine Rückforderung an Eltern, wenn Kinder in einem Pflegeheim gepflegt werden und die Einkünfte des Pflegeheimbewohners für die Deckung der Pflegeheimkosten nicht ausreichen.

Nicht zur Zahlung von Regress herangezogen können Großeltern oder Enkelkinder, Schwiegereltern oder Schwiegersöhne bzw. Schwiegertöchter werden. Auch deren Vermögen bleibt so wie das Vermögen von Eltern bzw. Kindern unangetastet. Lediglich das Vermögen des Pflegeheimbewohners ist relevant.
Wird ein Ehepartner im Pflegeheim betreut, gilt an der Stelle einer Regressforderung die Unterhaltspflicht nach dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch. Diese wird vom Gericht festgelegt.
Die Höhe des Regress ist nach Einkommen sozial gestaffelt.
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Pistenregeln und richtiges Verhalten auf Schiern

Pistenregeln und richtiges Verhalten auf Schiern

Rücksichtslose Schifahrer sorgen jedes Jahr für zahlreiche Knochenbrüche, Verletzungen oder Schlimmeres. Die meisten Unfälle passieren aus mangelnder Kondition und Übermut. Rund 600.000 Menschen verletzen sich jedes Jahr auf den Pisten so schwer, dass sie im Spital behandelt werden müssen. Die zehn Gebote für einen sicheren Wintersporttag auf Schiern lassen sich nicht nur leicht aufzählen, sondern auch leicht verwirklichen. Jeder Wintersportler muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt, der Wintersportler ist nicht nur für sein fehlerhaftes Verhalten verantwortlich, sondern auch  für die Folgen einer mangelhaften Ausrüstung.

Kollisionen sind häufig die Folge zu hoher Geschwindigkeit, deshalb muss jeder Wintersportler  auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen. Das Skifahren ist ein Sport der freien Bewegung, wo jeder nach Belieben fahren kann, solange er die Regeln einhält, den Freiraum anderer achtet und sein eigenes Können und die jeweilige Situation berücksichtigt.

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Lästige Werbeanrufe

Lästige Werbeanrufe Unverlangte Werbeanrufe sind verboten und werden mit Verwaltungsstrafe geahndet. Besonders lästig sind Firmen, die Gewinnversprechungen oder Glücksspiele anbieten.

Das Problem ist, die anrufenden Unternehmen geben wenig Informationen über sich selbst. Meist wird nur der Firmenname genannt, aber auch dies erfolgt nicht immer. Die Telefonkeiler locken dem Angerufenen persönliche Daten heraus, im übelsten Fall sogar die Kontoverbindung. Eine Umfrage zeigt, dass sich zwei Drittel der Angerufenen auf ein Gespräch tatsächlich einlassen.

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Kfz- Haftpflichtversicherung

Eine Kfz- Haftpflichtversicherung ist eine – für zulassungspflichtige Fahrzeuge – gesetzlich vorgeschrieben Versicherung, welche die Schadenersatzansprüche deckt, die einem Dritten durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr entstehen.
Der Schaden kann beispielsweise durch einen Verkehrsunfall entstehen, an dem der Fahrer eines Kraftfahrzeugs des Versicherten die Schuld trägt oder für dessen Folgen er verschuldensunabhängig einzustehen hat.

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